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in allen Angelegenheiten der
- gesetzlichen Renten -, der gesetzlichen Unfallversicherung -, im Schwerbehindertenrecht.
- Durchführung von Rentenberechnungen, insbesondere Vorausberechnungen bei vorzeitiger Verrentung; Rentenantrags - , und Kontenklärungsverfahren, Prüfung von Bescheiden, Widerspruchs und Durchführung von Sozialgerichtsgerichtsverfahren und bei den Landessozialgerichten.
" Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbsondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als unentbehrlich erwiesen " ( der Deutsche Bundestag )
Wenn Sie meine Kanzlei noch gar nicht kennen, und erst im Internet von uns erfahren haben: Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören! Bitte lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, gerne beraten wir Sie ausführlich.
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