Home
Wir über uns
 Aktuelles
Kontakt
Interessante Links
Anfahrt

K.W. Furrer 
Rechtsbeistand für Sozial - und Rentenrecht
Marc Jasse  * Rentenberater



   " Flexi-Rente " kommt:

Die Bundesregierung plant mit der sog. Flexi-Rente den Übergang vom Berufsleben an den dritten Lebensabschnitt durchlässiger zu gestalten.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitger Verrentung werden geändert.

Künftig bleiben  - wie bisher - 450 EUR 14-mal im Jahr abzugsfrei. Verdient der Rentner mehr werden nur noch 40 % des Einkommens mit der Rente verrechnet.
Möglich ist dies allerdings nur bis zu einer Obergrenze.

Auch das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll attraktiver gestaltet werden.

Für Rentner die weiter arbeiten oder eine neue Arbeit aufnehmen, muss der Arbeitgeber weiterhin die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages entrichten.
Zahlt der Arbeitnehmer zusätzlich freiwillig seinen Anteil, kann dies die Rente um bis zu sechs Prozent im Jahr erhöhen - ein zusätzlicher Effekt, um als Rentner noch im Arbeitsmarkts zu sein.

Befreit wird der Arbeitgber in Zukunft von der Zahlung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung