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K.W. Furrer Rechtsbeistand für
Sozial - und Rentenrecht Marc Jasse * Rentenberater
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| " Flexi-Rente
" kommt:
Die Bundesregierung plant mit der sog. Flexi-Rente
den Übergang vom Berufsleben an den dritten Lebensabschnitt
durchlässiger zu gestalten. Die Hinzuverdienstgrenzen bei
vorzeitger Verrentung werden geändert.
Künftig bleiben
- wie bisher - 450 EUR 14-mal im Jahr abzugsfrei. Verdient der
Rentner mehr werden nur noch 40 % des Einkommens mit der Rente
verrechnet. Möglich ist dies allerdings nur bis zu einer
Obergrenze.
Auch das Arbeiten über die Regelaltersgrenze
hinaus soll attraktiver gestaltet werden.
Für Rentner die
weiter arbeiten oder eine neue Arbeit aufnehmen, muss der
Arbeitgeber weiterhin die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages
entrichten. Zahlt der Arbeitnehmer zusätzlich freiwillig seinen
Anteil, kann dies die Rente um bis zu sechs Prozent im Jahr erhöhen
- ein zusätzlicher Effekt, um als Rentner noch im Arbeitsmarkts zu
sein.
Befreit wird der Arbeitgber in Zukunft von der Zahlung
des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung
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