Aktuelles 2023:
Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und bei Renten wegen Erwerbsminderung wurde ab Januar 2023 geändert.
Altersrenten:
Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des
Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende
Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung:
Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich
eine Hinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro,
bei Renten wegen voller
Erwerbsminderung von 18.558,75 Euro.
Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder
selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten
Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die
Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente
trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.