aktuelles - Kanzlei K.W. Furrer

Rentenberater
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Aktuelles 2022:

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird auch im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Für die Jahre 2020 und 2021 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf Personalengpässe durch die COVID-19-Pandemie. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Hinzuverdienstregelung für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.


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