aktuelles - Kanzlei K.W. Furrer

Rentenberater
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Aktuelles 2023:

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten und bei Renten wegen Erwerbsminderung wurde ab Januar 2023 geändert.


Altersrenten:

Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.


Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung:

Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro,
bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 18.558,75 Euro.

Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
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